Gut für die Umwelt… gut für den Arbeitnehmer

Zum 01.07.2022 waren in Deutschland in etwa 756.000 Elektrofahrzeuge auf unseren deutschen Straßen zugelassen. Die Tendenz ist steigend.

Nicht selten überlegen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als sogenannten Dienstwagen sowohl für dienstliche, als auch für Privatfahrten zur Verfügung zu stellen.

E-Auto gut für die Umwelt und den Arbeitnehmer

Die steuerlichen Besonderheiten sind hier im Vorfeld oft nicht klar oder werden nicht bedacht. Die Kanzlei Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB betreut Lohnmandate aller Art und unterstützt ihre Mandanten auch bei der steuerlichen Beurteilung von Sonderfällen, wie auch der Abwicklung von Elektro-/Hybridfahrzeugen in der laufenden Lohnabrechnung.

Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist wird.

E-Auto gut für die Umwelt und den Arbeitnehmer

Die Berechnung des geldwerten Vorteils und der steuerlichen Einordnung ist abhängig davon wann das Fahrzeug erstmalig einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.
Wird einem Arbeitnehmer ein Elektro-Fahrzeug ab dem Jahr 2022 unter anderem auch zur privaten Nutzung erstmalig überlassen und beträgt der Bruttolistenneupreis nicht mehr als 60.000,– EUR, berechnet sich der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers lediglich aus einem viertel des Bruttolistenneupreises.
Beträgt der Bruttolistenneupreis mehr als 60.000,– EUR wird der geldwerte Vorteil zum Zwecke der Privatnutzung immerhin noch halbiert.

Extern aufladbare Hybridfahrzeuge

Hybridelektrofahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar verfügt.

Auch bei einem Hybridfahrzeug stellt sich die Frage, ob es bei der Überlassung an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung steuerliche Besonderheiten gibt.

Wird einem Arbeitnehmer ab dem Jahr 2022 erstmalig ein Hybridfahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird der geldwerte Vorteil aus der Hälfte des Bruttolistenneupreises berechnet. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchsten 50g/km oder eine Mindestreichweite aus rein elektrischer Energie von 60km vorweisen kann.

E-Auto extern laden

Zur Förderung der Elektromobilität hat der Gesetzgeber weitere Vergünstigungen und Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Elektro-/Hybridfahrzeuge an Arbeitnehmer geschaffen.

Arbeitgeber können für die Übereignung einer Ladevorrichtung an ihre Arbeitnehmer oder für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25% erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 6 EStG).

Ebenfalls steuerbefreit sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zweitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge.

Als Steuerberater in München beraten die Steuerberater von Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB ihre Mandanten in lohnsteuerlichen Themen und Fragestellungen. Die Kanzlei bietet eine umfassende Betreuung und Abwicklung der laufenden Lohnabrechnung inkl. Betreuung bei lohnsteuerlichen Aspekten und Begleitung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung an.

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