Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Gute Nachrichten, die Frist der Grundsteuererklärung wurde nun zum Ende Januar 2023 verlängert. Wir sind auch bei diesem Thema Ihr kompetenter Ansprechpartner und beantworten Ihre Fragen oder erledigen die Formalitäten für Sie.

Die elektronische Übermittlung der neuen Grundsteuererklärung ist seit 1. Juli per ELSTER oder über die gewohnten Formulare einzureichen und die Abgabefrist wurde jetzt bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die reformierte Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 umgesetzt und ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer die neue Grundsteuer bezahlen.

Frist zur Abgabe der Grundsteuer verlängern

Wann kann man den neuen Grundsteuerbescheid etwa erwarten?

Den neuen Grundsteuerbescheid, in dem die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer bekanntgegeben wird, wird Sie voraussichtlich im Lauf des Jahres 2024 erreichen.

Etwas vorher werden Sie vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwertbescheid, sowie den Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten. Diese beiden Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuerwertes wird das Finanzamt voraussichtlich ab Herbst 2022 bis in das Jahr 2023 verschicken.

Wie viel Grundsteuer muss man künftig bezahlen?

Aktuell kann der Wert noch nicht konkret berechnet werden, da weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 bekannt sind.

Die Neuregelung wird jedoch in der Struktur ähnlich aufgesetzt und bedeutet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Grundsteuer Abgabefrist verlängern

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

In fast allen Bundesländern müssen Sie für ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzte Immobilien die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung eintragen, außer in Baden-Württemberg, hier gibt es ein Flächenmodell mit Angabe der Grundstücksgröße.

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, um die notwendigen Angaben zusammentragen zu können:

  • Kaufvertrag der Immobilie,
  • Unterlagen zur Versicherung oder Finanzierung der Immobilie
  • bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung
  • bei vermieteten Wohnungen, den Mietvertrag
  • Bauunterlagen (Wohnflächenberechnung)
  • Grundbuchauszug
  • Aufforderungsschreiben zur Einreichung der Grundsteuerklärung

Wir, die Steuerberater von Alexia Huber & Partner in München, erstellen Grundsteuerklärungen, egal ob für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) oder die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und in selbstverständlich allen Bundesländern, egal welches Grundsteuermodell dort gilt.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir die Erstellung der Grundsteuererklärung für Sie übernehmen sollen. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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