Erbschaftsteuer auf Immobilien

Wenn Sie in Deutschland Vermögen in Form einer Immobilie erben, besteht neben der emotionalen Belastung zumeist auch eine Ungewissheit im Hinblick auf den Ablauf und die steuerliche Behandlung der vererbten Immobilie. Dies ist nur verständlich, da die meisten Menschen erst im Fall der Fälle initial mit dem Erbrecht und der daraus resultierenden Erbschaftssteuer auf Immobilien konfrontiert werden.

Die Regelungen im Bezug auf die Erbschaftssteuer sind komplex und unterliegen einem ständigen Wandel. Ehe Sie das Erbe annehmen oder auch ausschlagen, gilt es Variablen im Bezug auf die Zusammensetzung und Wertigkeit der Immobilie zu eruieren und bei der Bewertung des Erbes einfließen zu lassen. Gerade wenn weitere Miterben zu berücksichtigen sind, die Immobilie sanierungsbedürftig oder mit einer Hypothek belastet ist, gilt es genau abzuwägen und die Immobilie nicht isoliert, sondern als Teil des Nachlasses zu bewerten. Hier gilt zu beachten, dass das zuständige Finanzamt binnen drei Monaten über die Erbschaft informiert werden muss, sofern das Erbe angenommen wird. Geschieht dies nicht, können Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Ermittlung des Marktwertes der Immobilie

Gerade bei wertvollen Immobilien kann die Erbschaftssteuer auf Immobilien zu einer enormen finanziellen Belastung für den Erben führen. Bei der Ermittlung der Höhe der abzuführenden Erbschaftssteuer gilt es zunächst den Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Hierzu werden in der Regel die mit der Immobilie erzielbaren Einnahmen (zum Beispiel auf dem Mietmarkt) als Basis für die Ermittlung des Wertes herangezogen. Falls dies nicht möglich sein sollte, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz.

Optimierung von Freibeträgen bei dem Erbe von Immobilien

Anders als bei dem Erbe von Kapitalvermögen, welches bis auf einen persönlichen Freibetrag vollständig versteuert wird, besteht bei der Berechnung der Freibeträge auf die Erbschaftssteuer auf Immobilien ein erhebliches Einsparpotenzial.

Entscheidende Faktoren hierfür sind zum Beispiel Nachlassverbindlichkeiten, Vorsorgefreibeträge, der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und die Art der Nutzung der Immobilie. So können Erben einer selbst genutzten Immobile, zum Beispiel des Elternhauses, erhebliche Vorteile bei der Erbschaftssteuer geltend machen.

Ermittlung des Marktwertes der Immobilie

Kompetente Betreuung Ihres Erbvorgangs

Bei der Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB profitieren Sie von unserer Expertise und Spezialwissen im Bereich der Erbschaftssteuer auf Immobilien.
Wir unterstützten bereits im Vorfeld des Erbfalls durch die Gestaltung und steuerliche Optimierung von Verträgen und Testamenten.

Bei uns erhalten Sie eine ganzheitliche Betreuung und Beratung, die Ihnen hilft, notwendige Vorgänge bei der Erbschaft von Immobilien effizient abzuwickeln und dabei Erbschaftssteuer zu sparen.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen zum Thema Erbschaftssteuer auf Immobilien:

  • Optimierung der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer auf Immobilien im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen durch Schenkungen
  • Ausarbeitung steueroptimierter Testamente und Erbverträge
  • Steuerliche Beratung zur optimalen Nutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Abgabe von Schenkungsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen.
  • Ausarbeitung von Einsprüchen gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide
  • Persönliche steuerliche Beratung
Unsere Leistungen beim Thema Erbschaft

Online-Buchführung / digitales Belegbuchen

Wir übernehmen die lückenlose, sorgfältige und pünktliche Erledigung aller Buchhaltungsarbeiten einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Zuge der Digitalisierung bietet die von uns angewandte DATEV- Software "Unternehmen online" unkomplizierte Methoden, zum Erfassen aller Belege und zur Erstellung einer Onlinebuchhaltung. Bei Selbstbuchern übernehmen wir ihre Daten und spielen diese bei uns ein.

zum Buchhaltungsservice

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

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Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründung sollen in Einklang stehen. Wir beraten Sie gerne.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Gemeinsam prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch Ihre steuerliche Situation und beraten Sie individuell zu Ihren steuerlichen Themen. Kontaktieren Sie uns über unser Erstberatungsformular.

Unsere Standorte im Überblick

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