Grenzüberschreitende Besteuerung / Internationales Steuerrecht
Wir beraten und betreuen als Steuerberater laufend Privatpersonen und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten und Einkünften. Wir bieten im internationalen Steuerrecht durch unseren Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht Dr. Uwe Dörnbrack in München folgende Leistungen an. (Eine Beratung ist selbstverständlich auch in englisch möglich)
Steuerberatung im internationalen Steuerrecht für Unternehmen und Stiftungen
- Kompetente Beratung im internationalen Steuerrecht durch Fachberater für internationales Steuerrecht
- Beratung und laufende steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochter-Unternehmen haben
- Beratung von inländischen deutschen Unternehmen, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind
- Beratung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu Fragen der Einhaltung des arm's length Prinzips und zu Verrechnungspreis-Gestaltungen
- Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamtes mit Fragen zum internationalen Steuerrecht
- Gründungsberatungen für ausländische Unternehmen und Privatleute, die in Deutschland Unternehmen errichten wollen, insbesondere zu Fragen der Rechtsform und zu einzuhaltenden steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften
- Begleitung und Koordinierung von Unternehmensgründungen durch ausländische Privatpersonen oder ausländische Unternehmen in Deutschland. Hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit mit Notaren, die mit Besonderheiten bei der Gründung durch Ausländer und bei der Errichtung deutscher Tochtergesellschafen ausländischer Unternehmen vertraut sind.
- Erstellung von monatlichen Reportings für deutsche Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Mutterunternehmen anhand bestehender Konzernvorgaben
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Arbeitsverträgen sowie anderen Verträgen, die im Zuge einer Unternehmensgründung benötigt werden, durch Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Uwe Dörnbrack
- Beratung von Stiftungen mit grenzüberschreitenden Einkünften und Aktivitäten
Einblick in unseren Leistungsumfang im internationalen Steuerrecht für Privatpersonen
- Anfertigung von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Beratung von Steuer-Ausländern z.B. aus der Schweiz oder Österreich mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige, Grenzgänger)
- Gestaltungsberatungen für Steuer-Inländer mit ausländischen Einkünften
Online-Buchführung / digitales Belegbuchen
Wir übernehmen die lückenlose, sorgfältige und pünktliche Erledigung aller Buchhaltungsarbeiten einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Zuge der Digitalisierung bietet die von uns angewandte DATEV- Software "Unternehmen online" unkomplizierte Methoden, zum Erfassen aller Belege und zur Erstellung einer Onlinebuchhaltung. Bei Selbstbuchern übernehmen wir ihre Daten und spielen diese bei uns ein.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an
Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründung sollen in Einklang stehen. Wir beraten Sie gerne.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Gemeinsam prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch Ihre steuerliche Situation und beraten Sie individuell zu Ihren steuerlichen Themen. Kontaktieren Sie uns über unser Erstberatungsformular.