Steuerliche Unternehmensnachfolge München - Professionelle Beratung

Experten für steueroptimierte Unternehmensnachfolge

Eine steuerlich gut vorbereitete Unternehmensnachfolge hilft Unternehmern, den Übergang planbar zu gestalten, Steuerbelastungen realistisch einzuschätzen und den Fortbestand des Betriebs zu sichern. Steuerberaterin Alexia Huber und ihr Team aus Experten in München begleitet Unternehmer, Unternehmerinnen, Gesellschafter, Geschäftsführer, Selbständige und Familienunternehmen bei der strukturierten Planung, Gestaltung und Umsetzung ihrer Nachfolge.

Wir prüfen, welche steuerlichen Aspekte für Ihre konkrete Lage relevant sind: Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer, stille Reserven, Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen, Unternehmensbewertung, Gesellschaftsverträge und die wirtschaftliche Absicherung der abgebenden Generation. Dabei geht es nicht um Standardlösungen, sondern um eine individuelle Beratung, die Ziele, Familie, Nachfolger, Finanzierung, Geschäftsführung und Unternehmensführung zusammenführt.

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Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründung sollen in Einklang stehen. Wir beraten Sie gerne.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Gemeinsam prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch Ihre steuerliche Situation und beraten Sie individuell zu Ihren steuerlichen Themen. Kontaktieren Sie uns über unser Erstberatungsformular.

Als Steuerberater in München stehen wir für persönliche Beratung, Diskretion, Verlässlichkeit und langjährige Erfahrung. Seit 01 Mai 2026 sind wir Teil der ACCONSIS Unternehmensgruppe und verbinden unsere mandantennahe Arbeitsweise mit erweitertem Know-how für komplexe steuerliche Fragestellungen im deutschen Mittelstand.

Warum frühzeitige Nachfolgeplanung entscheidend ist

Unternehmensnachfolge ist kein einzelner Termin beim Notar, sondern ein Prozess, der oft mehrere Jahre Vorlauf erfordert. Die Planung der Nachfolge sollte mindestens fünf Jahre im Voraus beginnen. Unternehmer sollten mindestens fünf Jahre vor dem Ruhestand planen. Die Unternehmensnachfolge sollte mindestens fünf Jahre im Voraus geplant werden. Nur dann lassen sich steuerliche Gestaltungsspielräume prüfen, Gesellschaftsverträge anpassen, Freibeträge nutzen, eine Unternehmensbewertung vorbereiten und Liquiditätsrisiken vermeiden.

Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Der Handlungsdruck wächst

186.000

Unternehmen in Deutschland stehen im Zeitraum 2026 bis 2030 voraussichtlich zur Übergabe an.

109.000

mittelständische Unternehmen streben bis Ende 2029 pro Jahr eine Nachfolgeregelung an.

45 %

der Unternehmen sehen die rechtliche oder steuerrechtliche Komplexität als Hürde der Nachfolge.

Quellen: IHK Dresden / IfM Bonn, 2026 und KfW Research, Nachfolge im deutschen Mittelstand.

Eine frühzeitige Nachfolgeplanung ist steuerlich vor allem deshalb entscheidend, weil Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen, Unternehmensanteilen und Immobilien erhebliche Auswirkungen haben können. Schenkungs- und Erbschaftsteuern sollten durch Freibeträge minimiert werden. Auch Veräußerungsgewinn, stille Reserven, § 16 EStG, § 34 EStG, § 17 EStG und mögliche Verschonungsregelungen nach § 13a ErbStG müssen im Einzelfall geprüft werden.

  • Gestaltungsspielräume nutzen: Viele Alternativen – etwa Schenkung zu Lebzeiten, schrittweise Übergabe, Holdingstruktur oder Verkauf – sind nur mit rechtzeitiger Vorbereitung sinnvoll umsetzbar.
  • Ungewollte Steuerbelastungen vermeiden: Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Einkommensteuer hängen stark von Rechtsform, Unternehmenswert, Übertragungsweg und familiärer Situation ab.
  • Veräußerungsgewinn und stille Reserven einordnen: Beim Verkauf einer Firma kann ohne steuerliche Strukturierung eine erhebliche Belastung entstehen; im Einzelfall können Freibeträge, ermäßigte Besteuerung oder das Teileinkünfteverfahren relevant sein.
  • Liquidität sichern: Finanzierungslücken können die Nachfolge gefährden. Eine ungeplante Steuerzahlung kann gerade bei Betrieben mit gebundenem Vermögen, Maschinen, Immobilien oder Vorräten zur Belastung werden.
  • Familie und Unternehmensziele koordinieren: Emotionale Konflikte sind häufige Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge. Deshalb sollten Unternehmensinteressen, Pflichtteilsansprüche, Versorgung und Rollen in der Geschäftsführung früh geklärt werden.

Der Anteil der Unternehmer, die Nachfolgeregelungen anstreben, stieg von 35% auf 41%. 35% der Unternehmer planten 2017 eine Nachfolgeregelung, 41% im Jahr 2023. Gleichzeitig sieht jedes zweite Unternehmen akuten Modernisierungsbedarf bei der Nachfolge – etwa bei Digitalisierung, Prozessen, Finanzierung oder Unternehmensführung. Eine professionelle Nachfolgeberatung hilft, steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte zu einem tragfähigen Konzept zu verbinden.

Unsere Beratungsleistungen zur Unternehmensnachfolge

Wir entwickeln maßgeschneiderte steuerliche Lösungen für Unternehmer, Unternehmerinnen, Familienunternehmen und Gesellschafter, die eine Übergabe, einen Verkauf oder eine andere Nachfolgeform vorbereiten. Unser Anspruch ist es, steuerliche Komplexität verständlich zu übersetzen und als Sparringspartner sowie Lotse durch den Nachfolgeprozess zu begleiten.

Unternehmen, als auch Unternehmerfamilien sind zunehmend nicht mehr rein national auf den deutschen Raum begrenzt. Die Existenz ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebstätten erhöht dann die steuerliche Komplexität. Mögliche Auswirkungen unmittelbar durch Übertragungsakte wie auch für die weitergehende laufende Besteuerung der Gesellschaften sind zu erfassen und gestalterisch in die Überlegungen einzubeziehen. Im Ausland lebende übertragende wie auch erwerbende Gesellschafter werfen weitere Fragen nach steuerlichen Auswirkungen auf. Das betrifft auch hier die steuerlichen Folgen der Übertragung und spätere mögliche laufende Besteuerungsfolgen für den erwerbenden Gesellschafter als auch für Gesellschaften, etwa wenn im Ausland lebende Erwerber Geschäftsführungsfunktionen ausüben sollen.

Wir verfügen über umfassende, langjährige Erfahrungen bei der Strukturierung, Einordnung und Koordinierung der im Prozess zu adressierenden Fragen zum internationalen Steuerrecht. Ein eigenes Desk zum internationalen Steuerrecht ist mit Fachberatern für internationales Steuerrecht besetzt. International haben wir zudem über unsere Mitgliedschaft bei Allinial Global direkten Zugriff auf ein weltumspannendes Netz an Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern in möglichen Zielländern.

Steuerliche Nachfolgeberatung für Familienunternehmen

Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge prüfen wir, wie der Übergang auf die nächste Generation steuerlich, wirtschaftlich und persönlich strukturiert werden kann. Die interne Nachfolge erfolgt durch ein Familienmitglied. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Freibeträge, Pflichtteilsansprüche, Testament, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag und die Versorgung der abgebenden Generation.

Der Nachfolger muss frühzeitig in den Prozess einbezogen werden. Qualifikationen des Nachfolgers sollten geprüft werden. Der Nachfolger benötigt betriebswirtschaftliches Know-how, damit Unternehmensführung, Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Finanzierung sicher übergeben werden können. Die Übergabe des Unternehmens umfasst die geordnete Übertragung von Verantwortlichkeiten.

Unternehmensverkauf und steuerliche Strukturierung

Bei einem Unternehmensverkauf begleiten wir Inhaber bei der steuerlichen Vorbereitung von Share Deal, Asset Deal, Management Buy Out und Management Buy In. Externe Nachfolgen sind durch Käufer oder Management möglich. Es gibt verschiedene Nachfolgemodelle wie MBI und MBO. Die Wahl des Übertragungswegs hängt von den Zielen des Unternehmensbesitzers ab.

Wir prüfen den steuerlichen Rahmen des Verkaufs, die Behandlung des Veräußerungsgewinns, mögliche Freibeträge, stille Reserven, Unternehmensbewertung, Kaufpreisstruktur, Holdingstruktur und Liquiditätsauswirkungen. Der Letter of Intent regelt Rahmenbedingungen der Verhandlungen. Verträge mit Kunden und Lieferanten bleiben beim Inhaberwechsel bestehen, dennoch sollten steuerliche und rechtliche Folgen sorgfältig vorbereitet werden.

Die wichtigsten Formen der Unternehmensnachfolge

  • Familieninterne Unternehmensnachfolge: Übertragung an Kinder oder Familienmitglieder; dabei sind Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Pflichtteilsansprüche, Qualifikation des Nachfolgers und die künftige Rolle der Familie zu prüfen.
  • Unternehmensverkauf an externe Nachfolger: Veräußerung an strategische oder Finanzinvestoren; steuerlich relevant sind insbesondere Veräußerungsgewinn, stille Reserven, Kaufpreisstruktur, Share Deal, Asset Deal und Liquidität.
  • Management-Buy-Out (MBO): Übernahme durch das bestehende Führungsteam; ein Management Buy Out kann den Fortbestand sichern, wenn Finanzierung, Geschäftsführung und steuerliche Belastung sauber geplant werden.
  • Management-Buy-In (MBI): Einstieg externer Manager als neue Unternehmensführung; ein MBI ist besonders sorgfältig zu prüfen, weil externe Nachfolger das Unternehmen, die Zahlen, die Mitarbeitenden und die Kultur erst übernehmen müssen.
  • Schrittweise Übertragung: Gestaffelte Übergabe über mehrere Jahre; diese Form kann steuerliche Freibeträge, Einarbeitung des Nachfolgers und die Absicherung des bisherigen Inhabers besser verbinden.
  • Schenkung zu Lebzeiten: Frühzeitige unentgeltliche Übertragung; sie kann im Einzelfall steuerlich sinnvoll sein, wenn Freibeträge, Verschonungsregelungen, Unternehmensbewertung und Familieninteressen rechtzeitig berücksichtigt werden.
  • Erbfolge: Nachfolge im Todesfall mit entsprechender Vorplanung; Testamente und Erbverträge regeln Pflichtteilsansprüche, und Vollmachten und Testamente sollten für plötzliche Ausfälle hinterlegt werden.
  • Stiftungslösung: Überführung in eine gemeinnützige oder Familienstiftung; diese Gestaltung kann den Fortbestand des Lebenswerks unterstützen, erfordert aber steuerliche, rechtliche und familiäre Prüfung.
  • Holdingstruktur: Strukturierung über Beteiligungsgesellschaften; eine Holding kann je nach Lage steuerliche und organisatorische Vorteile bieten, ist aber keine pauschale Standardlösung.
  • Mitarbeitergenossenschaften: Übertragung an die Belegschaft; diese Alternative kann für Betriebe im Mittelstand, Handwerk, Industrie oder bei besonderer Mitarbeiterbindung interessant sein.

Eine Entscheidung über das Nachfolgemodell ist nötig, bevor Verträge, Bewertung, Finanzierung und steuerliche Anträge sinnvoll vorbereitet werden können. Mangelnde Planung kann zu Problemen im Nachfolgeprozess führen. Eine schlecht geplante Nachfolge kann zur Insolvenz führen. Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand des Betriebs. Schätzungsweise 186.000 Unternehmen stehen bis 2030 vor einer Nachfolgeplanung in Deutschland, Quelle: IHK.

Unser Beratungsprozess für die Unternehmensnachfolge

Wir arbeiten strukturiert, diskret und individuell. Ziel ist ein belastbarer Überblick über steuerliche Risiken, wirtschaftliche Möglichkeiten und notwendige nächste Schritte. Dabei stimmen wir uns bei rechtlichen Fragen mit Rechtsanwälten und Notaren ab und beziehen bei Bedarf Finanzierungspartner, Gutachter oder Wirtschaftsprüfer ein.

Schritt 1: Steuerliche Analyse der Ausgangslage

Zunächst erfassen wir die Ist-Situation: Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Beteiligungen, Unternehmenszahlen, Betriebsvermögen, private Vermögenssituation, Mitarbeiterstruktur, Liquidität und geplanten Zeitpunkt der Übergabe. Die Ist-Analyse ermittelt Stärken und Schwächen des Unternehmens.

Die Unternehmensbewertung erfolgt idealerweise 3 bis 5 Jahre vor dem Ausstieg. Je nach Struktur kann das vereinfachte Ertragswertverfahren nach Bewertungsgesetz oder eine Bewertung nach IDW S1 sinnvoll sein. In bayerischen Ballungsräumen wie etwa München spielen zudem Immobilienwerte, betriebliche Grundstücke und nicht betriebsnotwendiges Vermögen häufig eine wichtige Rolle.

Schritt 2: Entwicklung der steueroptimalen Strategie

Auf Basis der Analyse entwickeln wir mit Ihnen die steuerlich und wirtschaftlich passende Nachfolgestrategie. Ob Schenkung, Verkauf, Erbfolge, Holdingstruktur, Stiftungslösung, MBO, MBI oder schrittweise Übergabe sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen, der Familie, dem Nachfolger, der Finanzierung und der Unternehmensstruktur ab.

Wir berücksichtigen Regelverschonung und Optionsverschonung, Behaltensfristen, Lohnsummenregelung, Verwaltungsvermögen, Freibeträge, Einkommensteuer, Veräußerungsgewinn und stille Reserven. Bei der Regelverschonung können unter bestimmten Voraussetzungen 85% des begünstigten Betriebsvermögens verschont werden; bei der Optionsverschonung können unter strengeren Voraussetzungen 100% möglich sein. Der Wert für begünstigtes Vermögen nach § 13a ErbStG ist auf 26 Millionen Euro begrenzt.

Schritt 3: Umsetzung und Koordination

In der Umsetzung begleiten wir steuerliche Anträge, Berechnungen, Dokumentationen und Abstimmungen mit weiteren Beratern. Rechtliche Aspekte umfassen Erb- und Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Die Gesellschaftsverträge müssen geprüft werden, um Nachfolgeklauseln zu berücksichtigen. Gesellschaftsverträge sollten an Nachfolgeklauseln angepasst werden. Die rechtssichere Formulierung von Verträgen ist erforderlich.

Der Betriebsübergang bezieht sich auf § 613a BGB. Bei Verkauf, Übergabe oder Umstrukturierung prüfen wir steuerliche Folgen für Unternehmer, Nachfolger und Unternehmen. Bei Vertragswerken, Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Kaufvertrag oder Stiftungssatzung arbeiten wir in Abstimmung mit Rechtsanwälten und Notaren.

Schritt 4: Nachbetreuung und laufende Optimierung

Nach der Übertragung endet die steuerliche Begleitung nicht. Fortführungsfristen, Lohnsummenregelung, Entnahmen, Umstrukturierungen, Finanzierung, Gewinnausschüttungen und spätere Anpassungen können weiterhin steuerlich relevant sein. Auch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen können Auswirkungen auf bestehende Gestaltungen haben.

Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ziele ändern, die nächste Generation Verantwortung übernimmt, der Verkäufer in den Ruhestand geht oder weitere Unternehmensanteile übertragen werden. Unser Beitrag besteht darin, Informationen, Zahlen und steuerliche Folgen verständlich aufzubereiten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können – ohne unnötige Komplexität und ohne Versprechen, die das Steuerrecht nicht hergibt.

Kundenstimmen zur Unternehmensnachfolge

„Die frühzeitige steuerliche Beratung hat uns geholfen, unseren Familienbetrieb optimal an die nächste Generation zu übertragen.“
– Klaus M., Geschäftsführer Maschinenbau

„Dank der professionellen Unterstützung konnten wir unseren Unternehmensverkauf steuerlich strukturiert und liquide abwickeln.“
– Petra S., Inhaberin Handelsbetrieb

Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensnachfolge

Wann sollte ich mit der Unternehmensnachfolgeplanung beginnen?

Die Planung der Nachfolge sollte mindestens fünf Jahre im Voraus beginnen. Der Nachfolgeprozess erfordert mehrere Jahre Vorlauf, weil Unternehmensbewertung, steuerliche Gestaltung, Nachfolgerqualifikation, Finanzierung, Gesellschaftsvertrag, Testament und familiäre Abstimmung Zeit benötigen.

Gerade im Mittelstand ist eine frühzeitige Vorbereitung wichtig: laut IHK benötigen 186.000 Unternehmen bis 2030 eine Nachfolge. 125.000 Inhaber suchen jährlich nach einer geeigneten Nachfolge. Wer rechtzeitig beginnt, kann Alternativen prüfen, statt unter Zeitdruck entscheiden zu müssen.

Welche Steuern fallen bei der Unternehmensnachfolge an?

Je nach Übertragungsform können Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Grunderwerbsteuer relevant werden. Bei unentgeltlicher Übertragung stehen Betriebsvermögen, Unternehmensanteile, Freibeträge und Verschonungsregelungen im Vordergrund. Bei Verkauf sind insbesondere Veräußerungsgewinn, stille Reserven und Kaufpreisstruktur steuerlich wichtig.

Auch rechtliche Themen wirken steuerlich mit hinein: Testamente und Erbverträge regeln Pflichtteilsansprüche, Gesellschaftsverträge bestimmen Nachfolgeklauseln, und Vollmachten helfen bei plötzlichen Ausfällen. Eine steuerliche Beratung sollte diese Punkte nicht isoliert betrachten, sondern mit Rechtsanwälten und Notaren verzahnen.

Ist eine Schenkung oder ein Verkauf steuerlich vorteilhafter?

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Rechtsform, Unternehmenswert, Liquiditätsbedarf, Versorgung des bisherigen Inhabers, familiäre Situation, Nachfolger, Finanzierung, Ziele des Unternehmensbesitzers und geplante Rolle nach der Übergabe. Eine Schenkung kann bei familieninterner Nachfolge sinnvoll sein, wenn Freibeträge und Verschonungsregeln nutzbar sind. Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Liquidität für den Ruhestand oder eine externe Nachfolge im Vordergrund steht.

Die Wahl des Übertragungswegs hängt von den Zielen des Unternehmensbesitzers ab. Eine Entscheidung über das Nachfolgemodell ist nötig, damit steuerliche Folgen konkret berechnet und Verträge vorbereitet werden können.

Kontakt für Ihre Unternehmensnachfolge

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Wenn Sie eine Unternehmensübergabe, einen Unternehmensverkauf, eine familieninterne Nachfolge oder einen Generationenwechsel vorbereiten, unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Einordnung und strukturierten Planung. Wir helfen Ihnen, die relevanten Fragen zu klären: Welche Steuerbelastung ist zu erwarten? Welche Gestaltung passt zur Familie und zum Unternehmen? Welche Rolle soll der Nachfolger übernehmen? Welche Unterlagen, Zahlen und Verträge müssen vorbereitet werden?

Alexia Huber Steuerberaterin und ihr Expertenteam in München begleitet Mandanten persönlich, diskret und lösungsorientiert – als Berater, Sparringspartner und verständlicher Übersetzer komplexer steuerlicher Inhalte. Unser Fokus liegt auf tragfähigen Lösungen für Unternehmer, Familienunternehmen und den deutschen Mittelstand.

Telefon: 089 / 12 19 32 8 00
E-Mail: über das Kontaktformular
Adresse: Birketweg 21, 80639 München

Vereinbaren Sie eine Erstberatung, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge steuerlich strukturiert vorbereiten möchten. Ein Klick zur Kontaktaufnahme genügt, um die nächsten Schritte vertraulich zu besprechen. Neben persönlicher Beratung bieten wir auf Wunsch auch weiterführende Informationen, Tipps und fachliche Einordnung – etwa als Überblick, Report oder ergänzende Podcast Reihe zu steuerlichen Themen rund um Unternehmensnachfolge, Nachfolgeberatung und Unternehmensführung.

Online-Buchführung / digitales Belegbuchen

Wir übernehmen die lückenlose, sorgfältige und pünktliche Erledigung aller Buchhaltungsarbeiten einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Zuge der Digitalisierung bietet die von uns angewandte DATEV- Software "Unternehmen online" unkomplizierte Methoden, zum Erfassen aller Belege und zur Erstellung einer Onlinebuchhaltung. Bei Selbstbuchern übernehmen wir ihre Daten und spielen diese bei uns ein.

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