Wichtige Steuertermine 2024

Termine für die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2023

02. September 2024: ohne Steuerberater

02. Juni 2025: mit Steuerberater

Steuertermine / Schonfristen 2024 für Bayern

Monat Termin Steuerarten Ablauf der Zahlungsschonfrist
 Januar  10.01. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.01.
 27.01. SV-Beiträge 29.01.
 Februar  12.02. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.02.
 15.02. Grundsteuer + Gewerbesteuer 19.02.
 25.02. SV-Beiträge 27.02.
 März  11.03. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 14.03.
 24.03. SV-Beiträge 26.03.
 April  10.04. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.04.
 24.04. SV-Beiträge 26.04.
 Mai  10.05. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 13.05.
 15.05. Grundsteuer + Gewerbesteuer 21.05.
 26.05. SV-Beiträge 28.05.
 Juni  10.06. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 13.06.
 24.06. SV-Beiträge 26.06.
 Juli  10.07. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.07.
 27.07. SV-Beiträge 29.07.
 31.07. Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2022 mit StB!
 August  12.08. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.08.
 15.08. Grundsteuer + Gewerbesteuer 19.08.
 26.08. SV-Beiträge 28.08.
 September  10.09. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 13.09.
 24.09. SV-Beiträge 26.09.
 Oktober  10.10. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 14.10.
 27.10. SV-Beiträge 29.10.
 November  11.11. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 14.11.
 15.11. Grundsteuer + Gewerbesteuer 18.11.
 25.11. SV-Beiträge 27.11.
 Dezember  10.12. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 13.12.
 25.12. SV-Beiträge 27.12.

Eine Zahlungsschonfrist gibt es nur für Überweisungen, nicht aber bei Scheckzahlung. Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Zahlungstermin vorliegen.

Bei Erteilung einer SEPA-Lastschrift wird stets termingerecht entrichtet.

Bei verspäteter Zahlung setzt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag auf den geschuldeten Steuerbetrag fest, der auf die nächsten 50,– € abzurunden ist (§ 240 Abs. 1 AO).

Das Wichtigste in Kürze bei der Abgabe von Steuererklärungen

  • Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und das entweder verspätet oder überhaupt nicht machen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
  • Ein Verspätungszuschlag wird festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.
  • Wer seine Steuererklärung für 2022 erst im August 2024 oder danach abgibt, erhält automatisch einen Verspätungszuschlag.
  • Er beträgt dann pro angefangenem Säumnis-Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangener Monat.
  • Weitere Sanktionsmöglichkeiten des Finanzamts sind das Zwangsgeld, die Schätzung, der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen.

So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie als erstes, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Falls ja, dann müssen Sie diese für das Jahr 2023 bis spätestens zum 02. September 2024 (ohne Steuerberater) abgeben.
  • Wenn wichtige Unterlagen fehlen, beantragen Sie rechtzeitig schriftlich unter Angabe von Gründen einen verbindlichen Abgabetermin.
  • Halten Sie den diesen ein, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
  • Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 bis 2. Juni 2025.
  • Bitte helfen Sie uns und reichen Sie die Unterlagen zur Vermeidung von Engpässen beim Steuerberater rechtzeitig, d. h. noch im Laufe des Jahres 2024 (idealerweise bis Ende Oktober) ein.
  • Wenn keine Abgabepflicht der Steuererklärung besteht, z. B. weil man LSt-Klasse I oder IV hat und Neben- oder Progressionseinkünfte (ALG, Elterngeld, etc.) unter 400 EUR betragen, kann seine Steuererklärung innerhalb der 4jährigen Festsetzungsfrist noch einreichen (Steuererklärung 2020 Ende 2024).
  • Gegen einen Verspätungszuschlag können Sie sich binnen eines Monats mit einem Einspruch wehren. Wird dieser abgelehnt, bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht.

Quelle: Steuertipps.de - Alle Angaben ohne Gewähr!

Unsere Standorte im Überblick

Steuerkanzlei München

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Birketweg 21
80639 München

089 / 12 19 32 8 – 00
089 / 12 19 32 8 – 30
info@steuerberaterin-huber.de
www.steuerberaterin-huber.de

Steuerkanzlei Gauting

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Reismühler Str. 27
82131 Gauting

089 / 12 19 32 827
089 / 28 97 29 49
info@steuerberaterin-gauting.de 
www.steuerberaterin-gauting.de

Steuerkanzlei Deggendorf

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Adalbert-Stifter-Str. 49
94469 Deggendorf

0991 / 38 30 39 20
0991 / 38 30 39 21
info@steuerberaterin-deggendorf.de 
www.steuerberaterin-deggendorf.de