Steuertermine und Fristen für 2025/2026

Termine für die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2025

02. September 2026: ohne Steuerberater

02. Juni 2027: mit Steuerberater

Steuertermine / Schonfristen 2026 für Bayern

Monat Termin Steuerarten Ablauf der Zahlungsschonfrist
 Januar  12.01. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.01.
 28.01. SV-Beiträge 28.01.
 Februar  10.02. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 13.02.
 16.02. Grundsteuer + Gewerbesteuer 19.02.
 25.02. SV-Beiträge 25.02.
 März  10.03. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 13.03.
 27.03. SV-Beiträge 27.03.
 April  10.04. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 13.04.
 28.04. SV-Beiträge 28.04.
 Mai  11.05. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.05.
 15.05. Grundsteuer + Gewerbesteuer 18.05.
 27.05. SV-Beiträge 27.05.
 Juni  10.06. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 15.06.
 26.06. SV-Beiträge 26.06.
 Juli  10.07. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 13.07.
 29.07. SV-Beiträge 29.07.
 31.07. Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2024 mit StB!
 August  10.08. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 13.08.
 17.08. Grundsteuer + Gewerbesteuer 20.08.
 27.08. SV-Beiträge 27.08.
 September  10.09. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 14.09.
 28.09. SV-Beiträge 28.09.
 Oktober  12.10. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 15.10.
 28.10. SV-Beiträge 28.10.
 November  10.11. Umsatzsteuer + Lohnsteuer 13.11.
 16.11. Grundsteuer + Gewerbesteuer 19.11.
 26.11. SV-Beiträge 26.11.
 Dezember  10.12. Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer 14.12.
 28.12. SV-Beiträge 28.12.

Eine Zahlungsschonfrist gibt es nur für Überweisungen, nicht aber bei Scheckzahlung. Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Zahlungstermin vorliegen.

Bei Erteilung einer SEPA-Lastschrift wird stets termingerecht entrichtet.

Bei verspäteter Zahlung setzt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag auf den geschuldeten Steuerbetrag fest, der auf die nächsten 50,– € abzurunden ist (§ 240 Abs. 1 AO).

Das Wichtigste in Kürze bei der Abgabe von Steuererklärungen

  • Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und das entweder verspätet oder überhaupt nicht machen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
  • Ein Verspätungszuschlag wird festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.
  • Wer seine Steuererklärung für 2024 erst im August 2026 oder danach abgibt, erhält automatisch einen Verspätungszuschlag.
  • Er beträgt dann pro angefangenem Säumnis-Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangener Monat.
  • Weitere Sanktionsmöglichkeiten des Finanzamts sind das Zwangsgeld, die Schätzung, der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen.

So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie als erstes, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Falls ja, dann müssen Sie diese für das Jahr 2025 bis spätestens zum 02. September 2026 (ohne Steuerberater) abgeben.
  • Wenn wichtige Unterlagen fehlen, beantragen Sie rechtzeitig schriftlich unter Angabe von Gründen einen verbindlichen Abgabetermin.
  • Halten Sie den diesen ein, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
  • Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2025 bis 2. Juni 2027.
  • Bitte helfen Sie uns und reichen Sie die Unterlagen zur Vermeidung von Engpässen beim Steuerberater rechtzeitig, d. h. noch im Laufe des Jahres 2026 (idealerweise bis Ende Oktober) ein.
  • Wenn keine Abgabepflicht der Steuererklärung besteht, z. B. weil man LSt-Klasse I oder IV hat und Neben- oder Progressionseinkünfte (ALG, Elterngeld, etc.) unter 400 EUR betragen, kann seine Steuererklärung innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsfrist noch einreichen (Steuererklärung 2022 Ende 2026).
  • Gegen einen Verspätungszuschlag können Sie sich binnen eines Monats mit einem Einspruch wehren. Wird dieser abgelehnt, bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht.

Quelle: Steuertipps.de - Alle Angaben ohne Gewähr!

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