Wichtige Steuertermine 2022

Termine für die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2021

31. Juli 2022: ohne Steuerberater

28. Februar 2023: mit Steuerberater

Steuertermine / Schonfristen 2022 für Bayern

Monat Termin Steuerarten
(M = monatlich; VJ = vierteljährlich)
Ablauf der Zahlungsschonfrist
 Januar  10.01. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, VJ) 13.01.
 Februar  10.02. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 14.02.
 15.02. Gewerbesteuer, Grundsteuer 18.02.
 März  10.03. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 14.03.
 April  11.04. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, VJ) 14.04.
 Mai  10.05. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 13.05.
 16.05. Gewerbesteuer, Grundsteuer 19.05.
 Juni  10.06. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 13.06.
 Juli  11.07. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M,VJ) 14.07.
 August  01.08. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuer
 10.08. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 15.08.
 15.08. Gewerbesteuer, Grundsteuer 18.08.
 September  12.09. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 15.09.
 Oktober  10.10. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, VJ) 13.10.
 November  10.11. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 14.11.
 15.11. Gewerbesteuer, Grundsteuer 18.11.
Dezember  12.12. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M), Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 15.12.

Eine Zahlungsschonfrist gibt es nur für Überweisungen, nicht aber bei Scheckzahlung. Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Zahlungstermin vorliegen.

Bei Erteilung einer SEPA-Lastschrift wird stets termingerecht entrichtet.

Bei verspäteter Zahlung setzt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag auf den geschuldeten Steuerbetrag fest, der auf die nächsten 50,– € abzurunden ist (§ 240 Abs. 1 AO).

Das Wichtigste in Kürze bei der Abgabe von Steuererklärungen

  • Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und das entweder verspätet oder überhaupt nicht machen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
  • Ein Verspätungszuschlag wird festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.
  • Wer seine Steuererklärung für 2021 erst im März 2023 oder danach abgibt, erhält automatisch einen Verspätungszuschlag.
  • Er beträgt dann pro angefangenem Säumnis-Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber 25 Euro monatlich.
  • Weitere Sanktionsmöglichkeiten des Finanzamts sind das Zwangsgeld, die Schätzung, der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen.

So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie als erstes, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Falls ja, dann müssen Sie diese für das Jahr 2021 bis spätestens zum 01. August 2023 (ohne Steuerberater) abgeben.
  • Wenn wichtige Unterlagen fehlen, beantragen Sie rechtzeitig schriftlich unter Angabe von Gründen einen verbindlichen Abgabetermin
  • Halten Sie den diesen ein, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
  • Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2021 bis 28.02.2023.
  • Bitte helfen Sie uns und reichen Sie die Unterlagen zur Vermeidung von Engpässen beim Steuerberater rechtzeitig, d. h. noch im Laufe des Jahres 2022 (idealerweise bis Ende Oktober) ein.
  • Wenn keine Abgabepflicht der Steuererklärung besteht, z. B. weil man LSt-Klasse I oder IV hat und Neben- oder Progressionseinkünfte (ALG, Elterngeld, etc.) unter 400 EUR betragen, kann seine Steuererklärung innerhalb der 4jährigen Festsetzungsfrist noch einreichen (Steuererklärung 2019 Ende 2023 oder Steuererklärung 2018 bis Ende 2022).
  • Gegen einen Verspätungszuschlag können Sie sich binnen eines Monats mit einem Einspruch wehren. Wird dieser abgelehnt, bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht.

Quelle: Steuertipps.de - Alle Angaben ohne Gewähr!

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