Das Maximum aus der jährlichen Einkommensteuererklärung holen

Alle Jahre wieder steht bei vielen Menschen am Jahresanfang auch die Erstellung und Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung an. Viele entscheiden sich dafür, ihre Steuererklärung möglichst schnell abzugeben. Zum einen wollen sie den bürokratischen Papierkram schnell hinter sich bringen, zum anderen erwarten sie eine Steuererstattung und möchten sich natürlich möglichst rasch das Geld vom Staat zurückholen. Untersuchungen zeigen, dass die durchschnittliche Steuererstattung für Arbeitnehmer 900,00 EUR beträgt. Diese Summe klingt auf den ersten Blick bereits sehr hoch. Die Praxis zeigt allerdings, dass Steuererstattungen häufig noch deutlich höher ausfallen. Viele Menschen füllen ihre Einkommensteuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters nämlich unvollständig oder auch fehlerhaft aus, was vielfach bares Geld kostet. Hierbei wird der Preis eines Steuerberaters als häufigster Grund für den Verzicht genannt.

Nachfolgend wird daher erläutert, wie sich die Kosten für einen Steuerberater ermitteln und warum sich die Beauftragung eines Steuerberaters, beispielsweise unserer Steuerberaterkanzlei in München, regelmäßig lohnt. Weiterhin wird erklärt, welche Unterlagen notwendig sind, damit wir die bestmögliche Erstattung für Sie erzielen können.

Was kostet ein Steuerberater und warum ist das nicht rausgeworfenes Geld?

Die Kosten für einen Steuerberater sind in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Sie sind also gesetzlich festgelegt und sehr transparent. Dennoch können sich die Kosten von Steuererklärung zu Steuererklärung unterscheiden.
Die genauen Kosten richten sich zum einen nach den erzielten Einkunftsarten – also etwa Einkünfte als Arbeitnehmer, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – zum anderen nach der jeweiligen Höhe dieser Einkünfte und der Komplexität des Sachverhaltes und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand des Steuerberaters.
So zahlt ein reiner Arbeitnehmer mit geringeren Einkünften und einem einfach gelagerten Fall vielleicht eine Gebühr ab 250 Euro + USt, während jemand der ein hohes Einkommen hat und vielleicht auch noch andere Einkünfte, etwa aus Vermietung, erzielt mit einer höheren Gebühr rechnen muss. Ein unverbindliches Honorarangebot können Sie über unsere Webseite unter https://www.steuerberaterin-huber.de/steuerberatungshonorar/ anfordern. Transparenz ist uns wichtig.

Viele Menschen sind der Meinung, dass sich diese Investition in ihrem Fall nicht lohnt. Das kann jedoch ein fataler Trugschluss sein. Steuerberater kennen jeden Steuertrick und denken außerdem an viele Unterlagen, die private Verbraucher gerne vergessen. Auf diese Weise erzielen Steuerberater für ihre Mandanten in der Regel höhere Erstattungen, die häufig die Kosten deutlich übersteigen.

Was zeichnet einen guten Steuerberater aus?

Natürlich wird Verbrauchern von allen Seiten empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Aber was macht eigentlich einen guten Steuerberater aus? Das Angebot an Steuerberatern ist groß. Verbraucher sollten bei der Wahl des Steuerberaters genau vergleichen. Unsere Steuerkanzlei in München nimmt sich die erforderliche Zeit für die Mandanten. Gute Steuerberater stellen viele Fragen zu Einkünften und Möglichkeiten, die Steuererstattung zu erhöhen. Wir wollen die steuerliche Situation des Mandanten wirklich verstehen, bevor wir seine Einkommensteuererklärung erstellen. Außerdem verwenden wir so wenig Fachbegriffe wie möglich, sodass Sie als Mandant uns jederzeit folgen können. Weiterhin halten sich gute Kanzleien jederzeit an Absprachen und informieren ihre Mandanten regelmäßig. Preis und Leistung haben in einem guten Verhältnis zu stehen.

Welche Unterlagen sind erforderlich, damit der Steuerberater alle Möglichkeiten ausschöpfen kann?

Wenn sich der Weg zum Steuerberater lohnen soll, muss dieser natürlich vollständige Unterlagen bekommen. Verbraucher sollten daher vorbereitet sein, wenn sie sich für einen Steuerberater entscheiden. Wir senden unseren Mandanten eine Checkliste zu, welche Angaben und Unterlagen wir benötigen. Arbeitnehmereinkünfte, Progressionseinkünfte (ALG, Elterngeld, Krankengeld, etc.), Rentenbeträge und Krankenversicherungsbeiträge rufen wir beim Finanzamt zum Abgleich mit Ihren Unterlagen ab. Folgende Unterlagen sollten Sie unbedingt bereithalten:

Nachweise zu Einnahmen

Wichtig sind natürlich sämtliche Unterlagen, aus denen die erwirtschafteten Einnahmen der einzelnen Einkunftsarten hervorgehen. Bei Arbeitnehmern sind dies etwa die Jahreslohnsteuerbescheinigungen seiner Arbeitgeber.
Weiterhin sind dies Nachweise zum Bezug von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld), Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

Angaben zu Werbungskosten

Der Gesetzgeber ermöglicht es Verbrauchern Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihren Einkünften entstehen, als Werbungskosten geltend zu machen und von den Einnahmen abzuziehen.
Daher sollten Arbeitnehmer zum Beispiel Nachweise zu Fahrtkosten, Dienstreisen, beruflich veranlassten doppelten Haushalt und Umzugskosten, Bewerbungskosten, Berufskleidung, Arbeitszimmer und Rechnungen für berufliche Fortbildungen sammeln.

Sonderausgaben geltend machen

Der Gesetzgeber erlaubt neben dem Werbungskostenabzug auch weitere Abzüge, die nicht im Zusammenhang mit Einkünften stehen. Diese sogenannten Sonderausgaben können von allen Steuerpflichtigen geltend gemacht werden. Hierunter fallen etwa Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Basisrentenversicherungen, KSK-Beiträge oder DRV-Beiträge.

Altersvorsorgeverträge einreichen

Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge (Riester oder Rürup-Versicherungen) können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Steuerberater sollte daher alle Unterlagen vollständig bekommen.

Belege sammeln und einreichen

Rechnungen von beauftragten Handwerkern, Gärtnern oder der Putzfrau sollten unbedingt aufgehoben und an den Steuerberater übermittelt werden. Gleiches gilt für Nebenkostenabrechnungen des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Kinderbetreuung

Kosten der Kinderbetreuung, etwa im Kindergarten, Au-Pair, Hort oder Privatschule können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Auch außergewöhnliche Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten oder die finanzielle Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Diese Unterlagen sollten dem Steuerberater unbedingt zur Verfügung gestellt werden.

Allgemeine Angaben zur Person

Schließlich benötigt der Steuerberater auch die allgemeinen Angaben zur Person und auch die Bankverbindung für eine Steuererstattung durch das Finanzamt.

Ein guter Steuerberater wird eine Liste mit allen Unterlagen, die er benötigt, anfordern. Wer jedoch gut vorbereitet zum Steuerberater kommt, erhält seine Erstattung schneller. Es lohnt sich deshalb regelmäßig am Jahresanfang einen Steuerberater zu kontaktieren. Er holt viel Geld vom Staat zurück und sorgt häufig für ungeahnte Erstattungen. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung erscheint vielfach als eine lästige Angelegenheit. Ein Steuerberater übernimmt hierbei aber fast die komplette Arbeit. Jeder Verbraucher sollte daher am Jahresanfang bequem an den Steuerberater seines Vertrauens wenden und sich so um die Erstellung seiner Einkommensteuererklärung kümmern.

Unsere Standorte im Überblick

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