Gründung Tochterunternehmen in Deutschland

Establishing a legal entity (GmbH) in Germany

Viele unserer internationalen Mandanten bei der Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft wählen Deutschland als Standort für eine Betriebsstätte oder eine eigenständige Körperschaft für ihre Marktpräsenz in Deutschland und Kontinentaleuropa.

Dies liegt daran, dass Deutschland der größte europäische Markt ist und an seiner zentralen Lage in Europa.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, eine geeignete Rechtsform für ihr Unternehmen zu finden und umzusetzen.

Am häufigsten wird eine Körperschaft gegründet. Die vorherrschende Form ist hier die GmbH, das deutsche Äquivalent zu einer Ltd..

Alternativ kann auch die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) als eine kleine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt werden. Der Hauptunterschied zwischen GmbH und UG besteht darin, dass die UG kein Mindestkapital benötigt, während die GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erfordert, von welchem die Hälfte bei Gründung auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt werden muss. Die verbleibende Hälfte ist von den Gesellschaftern nur einzubezahlen, wenn die GmbH diesen Betrag benötigt.

Die dritte Alternative für eine Körperschaft wäre eine Aktiengesellschaft, die Aktiengesellschaft. Diese Rechtsform wird in einer Mutter-Tochter-Gruppensituation selten gewählt.

Alle Unternehmen müssen vor einem Notar gegründet werden. Unser Münchner Steuerkanzlei unterstützt unsere Mandanten mit Hilfe von Rechtsanwälten bei der Durchführung des gesamten Prozesses.

Wir treffen Terminvereinbarungen mit dem Notar, koordinieren, prüfen und leiten die erforderlichen Dokumente an ihn weiter.

Wenn eine ausländische Gesellschaft eine deutsche Tochtergesellschaft gründet, sind für den Notar in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Original mit einer Apostille in deutscher Sprache über Existenz und Vertretungsbefugnisse der ausländischen Gesellschaft (Handelsregister).
  • Original des Gründungsbeschlusses zur Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft und zur Geschäftsführerbestellung. Dies muss dann in zertifizierter Form ins Deutsche übersetzt werden.
  • Ein schriftlicher Auszug aus dem Transparenzregister oder dem Register des wirtschaftlichen Eigentümers, aus dem die wirtschaftlichen Eigentümer des ausländischen Unternehmens hervorgehen. Dies muss in zertifizierter Form ins Deutsche übersetzt werden.
  • Kopie der Firmenstatuten und der Steuernummer der ausländischen Gesellschaft.
  • Kopie der Pässe der Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaft, einschließlich ihrer Adresse und ihrer Steuernummer.
  • Ehegüterrecht und Steuernummern der künftigen Geschäftsführer der deutschen Gesellschaft.

Darüber hinaus sind weitere Details mit dem Notar zu besprechen.

Vor der Gründung wird eine Geschäftsadresse für das neue Unternehmen benötigt. Mindestens einer der zukünftigen Geschäftsführer sollte eine deutsche Adresse haben.

Nach der notariellen Beurkundung der Gründung muss ein Bankkonto für das neue Unternehmen eröffnet und das erforderliche Eigenkapital hierauf übertragen werden.

Der Notar registriert anschließend die neue Gesellschaft beim Handelsregister.

Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt des Sitzes des neuen Unternehmens ist vom Geschäftsführer vorzunehmen.

Parallel dazu erfolgt die steuerliche Registrierung der neuen Gesellschaft durch unser Münchner Steuerbüro.

Mit diesem letzten Schritt ist das neu gegründete Unternehmen einsatzbereit.

Bevor jetzt die Geschäfte aufgenommen werden, müssen Verrechnungspreise festgelegt werden, um die Anforderungen an fremdübliche Geschäftsbeziehungen des neuen Unternehmens zu anderen Konzernunternehmen zu erfüllen. Hier ist die Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft bei der Erfüllung der deutschen steuerrechtlichen Anforderungen an Verrechnungspreise behilflich.

Unser Münchner Finanzamt kümmert sich laufend auch um Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen wie Umsatzsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung, einschließlich aller für Konsolidierungszwecke erforderlichen Gruppenberichte.

Unsere Standorte im Überblick

Steuerkanzlei München

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Birketweg 21
80639 München

089 / 12 19 32 8 – 00
089 / 12 19 32 8 – 30
info@steuerberaterin-huber.de
www.steuerberaterin-huber.de

Steuerkanzlei Gauting

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Reismühler Str. 27
82131 Gauting

089 / 12 19 32 827
089 / 28 97 29 49
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www.steuerberaterin-gauting.de

Steuerkanzlei Deggendorf

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Adalbert-Stifter-Str. 49
94469 Deggendorf

0991 / 38 30 39 20
0991 / 38 30 39 21
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