Gewinnverteilung bei Zusammenschluss von Freiberuflern, insbes. Partnerschaftsgesellschaft mbB

Die Steuerkanzlei Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB betreut und berät zahlreiche Zusammenschlüsse von Freiberuflern in allen Fragen rund um die Gewinnermittlung.

Freiberufler – insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Architekten, Ingenieure, Informatiker, Unternehmensberater – schließen sich häufig zusammen, um ihre berufliche Tätigkeit gemeinsam auszuüben.

Regelmäßig geschieht dies über die Gründung einer Personengesellschaft. Sehr gerne wird entweder eine BGB-Gesellschaft / Sozietät oder auch eine Partnerschaftsgesellschaft mbB errichtet. Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft hat hierbei an besonderer Attraktivität gewonnen, da sie es Freiberuflern inzwischen ermöglicht, eine Haftungsbeschränkung für berufliche Fehlleistungen zu vereinbaren. (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung).

Steuerlich werden Personengesellschaften mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit, egal ob Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Partnerschaftsgesellschaft, als Mitunternehmerschaften qualifiziert.

Hierbei wird das Ergebnis der Mitunternehmerschaft zunächst steuerlich eigenständig ermittelt und im zweiten Schritt den einzelnen Mitunternehmern- beteiligten Freiberuflern-zugeordnet.

Die Verteilungsregeln für den auf einzelne Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteil richtet sich nach dem zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel.

Dieser ist grundsätzlich dem abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag zu entnehmen. Häufig enthalten Gewinnverteilungsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen darüber hinaus Öffnungsklauseln, die es den Gesellschaftern erlauben flexible Gewinnverteilungsabreden über entsprechende einfache Gesellschafterbeschlüsse zu treffen. Da derartige Gesellschafterbeschlüsse an keine Form gebunden sind können sie unkompliziert privatschriftlich festgehalten werden.

Dies erlaubt es den Gesellschaftern, unter Einhaltung gewisser Spielregeln, auf unterschiedliche Entwicklungen im Gesellschafterkreis zu reagieren und ihnen Rechnung zu tragen. So können etwa unterschiedliche Qualifikationen, Arbeitszeiten, Mitarbeiterzuordnungen, Erfolgsbeiträge ausbalanciert und berücksichtigt werden.

Das kann so weit gehen, dass die Ergebnisbeteiligung jedes Partners ihn virtuell so stellt, als wenn er die Freiberuflichkeit alleine ausübt, also wirtschaftlich eher eine Bürogemeinschaft als eine gemeinsame Gesellschaft abgebildet wird.

Ein Mechanismus für die Ergebnisverteilung ist hierbei etwa die Vereinbarung einer Tätigkeitsvergütung als Zahlung, die vorab vergütet wird und unabhängig von Beteiligungsquote und eigenem Ergebnisbeitrag ist. Nur das verbleibende Ergebnis wird dann an die Gesellschafter nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel verteilt.

Weiter können vereinbarte Berechnungsmodelle unterschiedliche Erfolgsbeiträge einzelner Partner etwa bei der Akquisition, Sachbearbeitung, Mitarbeiterbetreuung, Verwaltungsarbeit unterschiedlich gewichten und einzelnen Partnern zielgerichtet zuordnen.

Eine Besonderheit der Personengesellschaft ist, dass sie steuerlich neben dem sogenannten Gesamthandsvermögen und -ergebnis, auch einen Bereich haben kann, der steuerlich einzelnen Gesellschaftern zugeordnet wird. Dieses sogenannte Sonderbetriebsvermögen ist im Eigentum eines Gesellschafters, dient aber der Gesellschaft und wird im Rahmen der Steuererklärung der Personengesellschaft miterfasst und hierbei dem jeweiligen Gesellschafter alleine zugeordnet.

Sehr häufig wird dieses Instrument etwa für den Fuhrpark der Gesellschafter verwendet. Jeder Partner kann sich hierbei das Fahrzeug leisten, welches ihm gefällt – er kauft oder least es selber.  Aufwendungen für das Fahrzeug trägt er alleine und auch nur ihm werden diese Aufwendungen einkommens- und steuermindernd im Rahmen der Steuerklärung der Personengesellschaft zugeordnet. Über dieses Steuerungsinstrument lassen sich unterschiedliche Präferenzen der Gesellschafter Neid-frei und für die übrigen Gesellschafter kostenneutral abbilden.

Zu beachten ist, dass dieses Modell bei Personengesellschaften, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringen (nicht etwa bei Ärzten) an die Vereinbarung einer Tätigkeitsvergütung für die einzelnen Gesellschafter gekoppelt werden sollte. Dies erlaubt es den Gesellschaftern die Umsatzsteuer, die sie für ihr Fahrzeug und dessen Betriebskosten aufgewendet haben, erstattet zu bekommen. Durch die Tätigkeitsvergütung sind sie umsatzsteuerlich als Unternehmer einzustufen, mit der Berechtigung gezahlte Vorsteuern abzuziehen und vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Die besten Abreden nützen nichts, wenn sie buchhalterisch nicht richtig abgebildet werden. Es hat sich bewährt, in diesem Fall mit dem Buchhaltungsprogramm DATEV Unternehmen online zu arbeiten. Dabei stellt der Mandant die Eingangs- und Ausgangsrechnungen über das Tool DATEV Unternehmen online zur Verfügung.  Die Rechnungen können dann in die Finanzbuchhaltung integriert und verbucht werden. Der Beleg wird dem Buchungssatz zugeordnet, womit der Vorgang transparent nachvollziehbar ist. Selbstverständlich bieten wir als Steuerberater neben der Finanzbuchhaltung, Gewinnermittlung und Steuererklärung auch die Lohnbuchhaltung mit DATEV Lohn und Gehalt an.

Der Gewinn und die Gewinnanteile, die Berücksichtigung der Sonderbetriebsausgaben oder Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter freiberuflicher Personengesellschaften sind in der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung (Gewinnfeststellungserklärung) zu erklären.

Als Steuerberater in München beraten wir freiberufliche Personengesellschaften in der Ausgestaltung und buchhalterischen Umsetzung individueller Gewinnverteilungsabreden, die den Vorstellungen der beteiligten Gesellschafter entsprechen und gleichzeitig den steuerlichen Anforderungen Rechnung tragen.

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