Wichtige Steuertermine 2024/2025
Termine für die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2024
02. September 2025: ohne Steuerberater
02. Juni 2026: mit Steuerberater
Steuertermine / Schonfristen 2025 für Bayern
| Monat | Termin | Steuerarten | Ablauf der Zahlungsschonfrist |
|---|---|---|---|
| Januar | 10.01. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 13.01. |
| 29.01. | SV-Beiträge | 29.01. | |
| Februar | 10.02. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 13.02. |
| 17.02. | Grundsteuer + Gewerbesteuer | 20.02. | |
| 26.02. | SV-Beiträge | 26.02. | |
| März | 10.03. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer | 13.03. |
| 27.03. | SV-Beiträge | 27.03. | |
| April | 10.04. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 14.04. |
| 28.04. | SV-Beiträge | 28.04. | |
| Mai | 12.05. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 15.05. |
| 15.05. | Grundsteuer + Gewerbesteuer | 19.05. | |
| 27.05. | SV-Beiträge | 27.05. | |
| Juni | 10.06. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer | 13.06. |
| 26.06. | SV-Beiträge | 26.06. | |
| Juli | 10.07. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 14.07. |
| 29.07. | SV-Beiträge | 29.07. | |
| 31.07. | Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2023 mit StB! | ||
| August | 11.08. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 14.08. |
| 15.08. | Grundsteuer + Gewerbesteuer | 18.08. | |
| 27.08. | SV-Beiträge | 27.08. | |
| September | 10.09. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer | 15.09. |
| 26.09. | SV-Beiträge | 26.09. | |
| Oktober | 10.10. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 13.10. |
| 29.10. | SV-Beiträge | 29.10. | |
| November | 10.11. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer | 13.11. |
| 17.11. | Grundsteuer + Gewerbesteuer | 20.11. | |
| 26.11. | SV-Beiträge | 26.11. | |
| Dezember | 10.12. | Umsatzsteuer + Lohnsteuer + Einkommensteuer | 15.12. |
| 29.12. | SV-Beiträge | 29.12. |
Eine Zahlungsschonfrist gibt es nur für Überweisungen, nicht aber bei Scheckzahlung. Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Zahlungstermin vorliegen.
Bei Erteilung einer SEPA-Lastschrift wird stets termingerecht entrichtet.
Bei verspäteter Zahlung setzt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag auf den geschuldeten Steuerbetrag fest, der auf die nächsten 50,– € abzurunden ist (§ 240 Abs. 1 AO).
Das Wichtigste in Kürze bei der Abgabe von Steuererklärungen
- Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und das entweder verspätet oder überhaupt nicht machen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
- Ein Verspätungszuschlag wird festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.
- Wer seine Steuererklärung für 2023 erst im August 2025 oder danach abgibt, erhält automatisch einen Verspätungszuschlag.
- Er beträgt dann pro angefangenem Säumnis-Monat 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangener Monat.
- Weitere Sanktionsmöglichkeiten des Finanzamts sind das Zwangsgeld, die Schätzung, der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen sowie Zinsen auf Steuernachzahlungen.
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie als erstes, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Falls ja, dann müssen Sie diese für das Jahr 2024 bis spätestens zum 02. September 2025 (ohne Steuerberater) abgeben.
- Wenn wichtige Unterlagen fehlen, beantragen Sie rechtzeitig schriftlich unter Angabe von Gründen einen verbindlichen Abgabetermin.
- Halten Sie den diesen ein, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
- Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2024 bis 2. Juni 2026.
- Bitte helfen Sie uns und reichen Sie die Unterlagen zur Vermeidung von Engpässen beim Steuerberater rechtzeitig, d. h. noch im Laufe des Jahres 2025 (idealerweise bis Ende Oktober) ein.
- Wenn keine Abgabepflicht der Steuererklärung besteht, z. B. weil man LSt-Klasse I oder IV hat und Neben- oder Progressionseinkünfte (ALG, Elterngeld, etc.) unter 400 EUR betragen, kann seine Steuererklärung innerhalb der 4jährigen Festsetzungsfrist noch einreichen (Steuererklärung 2021 Ende 2025).
- Gegen einen Verspätungszuschlag können Sie sich binnen eines Monats mit einem Einspruch wehren. Wird dieser abgelehnt, bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht.
Quelle: Steuertipps.de - Alle Angaben ohne Gewähr!
