ERSTSTUDIUM – ZWEITSTUDIUM
Hier gibt es große Unterschiede. Während das Erststudium nicht abgesetzt werden kann, sondern nur die Studienkosten als Sonderausgabe abgesetzt werden können, werden beim Zweitstudium die Studienkosten als Werbungskosten anerkannt.
Wie es geht und worauf zu achten ist:
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