Steuerberatungsangebot anfordern

Nach §§ 64 und 72 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sind Steuerberater an eine Gebührenverordnung gebunden, die der Bundesfinanzminister mit Zustimmung des Bundesrats erlässt. Steuerberater rechnen Ihre Honorare daher nach der  Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.

Unser Steuerberater-Honorar für eine Erstberatung beträgt 180 € zzgl. USt und dauert maximal 1 Stunde (z. B. internationales Steuerrecht, Immobilienkauf oder –verkauf, Abfindungsberatung, Holdingstrukturen, Rechtsformwahl, Gestaltungsberatung, Erbschaft- u. Schenkung).

Für Existenzgründer bieten wir ein max. 50minütiges Gespräch zu einem verminderten Satz von 140 € zzgl. USt an (z. B. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Existenzgründerberatung, Beantragung Steuernummer, Gewerbeanmeldung, Überprüfung Businessplan und fachkundige Stellungnahme).

Bei telefonischer oder persönlicher Erstberatung bitten wir um Vorabüberweisung und senden Ihnen hierzu eine Vorschuss-Rechnung zu. Bei Stornierung des Termins berechnen wir eine Stornogebühr von 35 % zzgl. USt für entstandenen Verwaltungsaufwand. Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin entfällt eine Erstattung des Honorars vollständig.

Für den weitaus überwiegenden Teil unserer Steuerberater-Dienstleistungen bzw. Deklarationsberatung sieht die StBVV eine Wertgebühr vor. Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert unter Berücksichtigung des Zeitaufwands richtet. Bitte beachten Sie, dass ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben ist. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist uns ein persönliches Anliegen. Unsere Leistungen für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerberatung und Existenzgründerberatung gestalten wir fair und in angemessenem Verhältnis zum Aufwand.

Unverbindliches Steuerberatungsangebot anfordern

Unverbindliches Steuerberatungsangebot anfordern für ESt-Erklärung für Arbeitnehmer und/oder anderen Einkünften:

    Arbeitnehmereinkünfte


    Zuzug oder Wegzug aus Deutschland

    Besonderheiten:

    Abfindung, Prüfung geldwerter Vorteil Firmenwagen, Umzug, doppelter Haushalt, Weiter-/Ausbildung, Arbeitszimmer, Aufteilung Arbeitslohn, etc.

    Nebenberufliche Tätigkeiten:

    Gewerbe angemeldet?

    Umsatzsteuererklärung

    Vermietungseinkünfte

    Besonderheiten: erstmalige Vermietung

    Kapitaleinkünfte

    Depot im Ausland

    Besonderheiten: Verkauf Stockoptions im Ausland

    Renteneinkünfte

    Sonstige weitere Einkünfte

    Alexia Huber & Partner verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen. Aus diesem Grund benötigen wir von Ihnen die Zustimmung zur Kontaktaufnahme im Rahmen eines unverbindlichen Steuerberatungsangebots per E-Mail.*

    Datenschutz*

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    Unverbindliches Steuerberatungsangebot anfordern für Unternehmen oder Selbständige

      Rechtsform:


      Kleinunternehmer § 19 UStG (bis 22.000 € Jahresumsatz):
      JaNein

      Weisen Sie Umsatzsteuer in Ihren Ausgangsrechnungen aus?:
      JaNein

      Welche Dienstleistung wird gewünscht?

      Finanzbuchhaltung/Aufzeichnungen mit USt-Voranmeldung/ZM/BWA:


      Digital oderPendelordner/Belegversand

      Lohnbuchhaltung:






      EÜR und Steuererklärungen:

      oder Bilanz/Jahresabschluss und Steuererklärungen:

      Angaben zu weiteren Einkünften:

      Vermietung (Jahresmieteinnahmen warm):



      JA, ich erkläre mich mit der Zusendung eines Honorarangebots einverstanden.*

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      Unverbindliches Steuerberatungsangebot für ESt-Erklärung nur mit Arbeitnehmereinkünften anfordern

        Arbeitnehmereinkünfte

        Zuzug oder Wegzug aus Deutschland

        Besonderheiten:

        Abfindung, Prüfung geldwerter Vorteil Firmenwagen, Umzug, doppelter Haushalt, Weiter-/Ausbildung, Arbeitszimmer, Aufteilung Arbeitslohn, etc.

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        Request for an offer without obligation for tax consultation as an employee (only income from employment)

          Income as an employee


          Relocation or Expatriation to/from Germany

          Specificities:

          Severance pay, examination countervailing benefit regarding company car, relocation, double household, costs for professional development/ further education

          Alexia Huber & Partner is committed to protecting your privacy. For this reason, we require your consent to contact us as part of a non-binding tax advice offer by e-mail.*

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          Request for an offer without obligation for tax consultation as an employee WITH other additional income

            Income as an employee


            Relocation or Expatriation to/from Germany

            Specificities:

            Severance pay, examination countervailing benefit regarding company car, relocation, double household, further education/training, work room, distribution of income, etc.

            Secondary employment

            Any registered business?

            VAT declaration

            Rental income


            Specificities: First time rental

            Investment income


            Specificities: Sale stock options abroad

            Pension income


            Further income

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            Request for an offer without obligation for companies or self-employed

              Legal form:

              Small entrepreneur § 19 UStG (up to 22.000 € annual turnover):
              YesNo

              Do you show sales tax in your outgoing invoices?:
              YesNo

              Which service is desired?

              Financial accounting:

              Digital orPendulum file/document dispatch

              Payroll accounting:





              Surplus income statement and tax returns:

              or balance sheet/annual accounts and tax returns:

              Information on further income from:

              YES, I agree to the sending of a fee offer.*

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              Wichtiger Hinweis:

              Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden, wenn Sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern stehen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 51,08 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

              Unsere Standorte im Überblick

              Steuerkanzlei München

              Alexia Huber & Partner
              Steuerberatungsgesellschaft mbB
              Birketweg 21
              80639 München

              089 / 12 19 32 8 – 00
              089 / 12 19 32 8 – 30
              info@steuerberaterin-huber.de
              www.steuerberaterin-huber.de

              Steuerkanzlei Gauting

              Alexia Huber & Partner
              Steuerberatungsgesellschaft mbB
              Reismühler Str. 27
              82131 Gauting

              089 / 12 19 32 827
              089 / 28 97 29 49
              info@steuerberaterin-gauting.de 
              www.steuerberaterin-gauting.de

              Steuerkanzlei Deggendorf

              Alexia Huber & Partner
              Steuerberatungsgesellschaft mbB
              Adalbert-Stifter-Str. 49
              94469 Deggendorf

              0991 / 38 30 39 20
              0991 / 38 30 39 21
              info@steuerberaterin-deggendorf.de 
              www.steuerberaterin-deggendorf.de