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Steuerberaterhonorar

 

 

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGebV).

Die Gebühr für eine Erstberatung in der Steuerberatung beträgt gemäß der StBGebV 180 € zzgl. Umsatzsteuer. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründungen und Wirtschaftsprüfungen sollen in Einklang stehen.

Wichtiger Hinweis:

Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück (vorbehaltlich Steuerrecht-Änderungen).

 

 

 Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Landsberger Str. 154 | 80339 München | Tel. 089/22 84 42 16 | Steuerberatungskosten und Steuerberaterhonorar in München | Liste