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Archiv 2004: Wichtige steuerliche Änderungen und Urteile für Freiberufler |
Nachfolgend finden Sie Informationen zu wichtigen steuerlichen Änderungen und Urteile für Existenzgründer und Freiberufler:
1. Rechnungsausstellung Die obligatorischen Pflichtangaben in Rechnungen und bei der Erteilung von Gutschriften wurden erweitert. Ab 01.01.2004 muss auf der Rechnung die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden, damit der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug bekommt. Daneben ist spätestens bis 01.07.2004 die Rechnung mit einer fortlaufenden Rechnungsnummer zu versehen. Von der Regelung sind auch Kleinunternehmer und Unternehmen betroffen, die nur umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen (z.B. Ärzte oder Zahnärzte). Künftig müssen auch Verträge über Dauerleistungen z.B. Miet-, Leasing- oder Wartungsverträge diese Auskunft und Angaben enthalten. Kleinbetragsrechnungen unter 100 € sind von diesen zusätzlichen Pflichtangaben ausgenommen. Rechnungen, die elektronisch übertragen (z.B. per E-Mail oder per Computer-Fax) werden, müssen gegen Verfälschungen geschützt sein. Dies geschieht durch eine qualifizierte elektronische Signatur, ggf. mit Anbieter-Akkreditierung. Ohne elektronische Signatur entfällt der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger. Die Rechnung muss zusätzlich auf Papier übersandt werden. 2. Vorsteuerabzug beim gemischt genutzten Pkw Bei Anschaffung oder Miete eines gemischt genutzten Pkw ab 01.01.2004 ist der Vorsteuerabzug wieder zu 100 % möglich. Im Gegenzug dafür muss der Eigenverbrauch in der Buchführung umsatzversteuert werden. Die Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50% ist entfallen. 3. Wegfall der Vereinfachungsregelung bei Abschreibungen Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z.B. Computer, Pkw, Büro-Einrichtung usw.) konnte bisher die Abschreibung für ein halbes Jahr vorgenommen werden, auch wenn die Anschaffung erst Ende des Jahres erfolgte. Ab 2004 können die Abschreibungen nurmehr zeitanteilig vorgenommen werden. Es ist daher zu empfehlen, notwendige Investitionen am Jahresanfang zu tätigen, um eine möglichst hohe Abschreibung zu erreichen. 4. Bewirtungsaufwendungen Bewirtungskosten konnten bislang zu 80 % als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn vollständige Angaben (z.B. Anlass der Bewirtung und bewirtete Personen) auf der Rechnung gemacht wurden. Der Betriebsausgabenabzug bei der Steuererklärung wurde ab 2004 von 80 auf 70 % gesenkt. 5. Geschenke Geschenke an Geschäftspartner können ab 2004 dann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn sie 35 € netto (vorher 40 €) nicht übersteigen. 6. Gewillkürtes Betriebsvermögen auch bei Einnahmenüberschussrechnung möglich? Bewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter, die zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.10.2003 IV R 13/03 als Betriebsvermögen aktiviert und abgeschrieben werden. Die Zuordnung des Wirtschaftsguts muss unmissverständlich dokumentiert werden. Die zeitnahe Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis ist ausreichend. In der Vergangenheit waren Wirtschaftsgüter, die unter 50 betrieblich genutzt wurden, dem Privatvermögen zuzuordnen. 7. Freiberufliche Tätigkeit für die eigene GmbH Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Freiberufler
GmbH kann Subunternehmer sein, wenn neben dem Geschäftsführeranstellungsvertrag
ein freiberuflicher Beratungsvertrag mit einem fremdüblichen Honorar im voraus klar und eindeutig abgeschlossen wird (Steuerrecht BFH vom 09.07.2003
I R 100/02). Dies kann besonders bei wissenschaftlichen oder Forschungsprojekten
empfehlenswert sein. 8. Wettbewerbsverbot bei Freiberuflersozietäten Die Obergrenze für nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflerzsozietät beträgt nach dem Urteil des BGH vom 29.09.2003 II ZR 59/03 zwei Jahre. Bei längeren Verboten sind die zusätzlichen Jahre sittenwidrig wegen Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung. Es wird davon ausgegangen, dass sich nach 2 Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Verbindungen regelmässig gelöst haben. |
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| Alexia Huber & Partner Steuerberatungsgesellschaft | Landsberger Str. 154, 80339 München | Tel. 089/22 84 42 16 | Archiv: Steuerliche Änderungen und Urteile für Freiberufler | Liste |