So vermeiden Sie Zuschätzungen bei Betriebsprüfung im Gastronomiebereich

Zuschätzungen bei lediglich formalen Mängeln des Kassenbuches

Regelmäßig finden bei Selbständigen und Gewerbetreibenden steuerliche Außenprüfungen, die sogenannten Betriebsprüfungen, statt. Schon zu Beginn der Existenzgründung sollten Sie sich für eine Betriebsprüfung vorbereiten. Die Betriebsprüfung bezweckt die „Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.“ (§§ 85, 199 Abs. 1 AO) – auch wenn der junge Betrieb erst gegründet wurde.

Auch wenn Ihre Buchhaltung genaueste Arbeit leistet, empfiehlt es sich bei einer bevorstehenden Außenprüfung steuerlichen Rat vom Fachmann einzuholen, um dem Finanzamt auf Augenhöhe gegenüberzustehen. ,,

Buchhaltung in Unternehmen

Buchführung: Ordnungsmäßigkeit des Kassenbuches

Vor allem Existenzgründer sollten sich ausführlich über die ordnungsgemäße Buchführung des Kassenbuches informieren. So ist bei Selbständigen, mit regelmäßigen Bargeschäften, wie etwa Gastronomiebetriebe, Bars oder Hotels, die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des im Rahmen der Buchführung zu führenden Kassenbuches regelmäßig ein Prüfungsschwerpunkt in München.

Mängel in der Buchführung, insbesondere festgestellte Kassenfehlbeträge des Kassenbuches, dienen dem Finanzamt als willkommenes Einfallstor, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt zu verwerfen und Zuschätzungen vorzunehmen.

Gelingt es dem Finanzamt nicht rechnerische Unstimmigkeiten des Kassenbuches zu finden, wird dennoch gerne der Versuch unternommen auch rein formale Mängel als Basis für eine Zuschätzung und die Erhebung eines „Unsicherheitszuschlages“ zu nehmen.

In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Steuerberater an seiner Seite zu haben, um Argumente der Finanzverwaltung zu entkräften. Im besten Fall lassen sich Zuschätzungen dadurch doch noch vermeiden oder können zumindest verringert werden.

 

Fehlende Einzelaufzeichnungen zu Einnahmen

Leider kommt es immer wieder vor, dass eine formale Lücke im Kassenbuch vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn Gastronomiebetriebe im Kassenbuch lediglich den Saldo ihrer Tageseinnahmen eintragen und die zugrundeliegenden Einzelaufzeichnungen über deren Zusammensetzung entweder nicht geführt wurden, oder aber nicht aufgehoben wurden.

Ist dieses Einfallstor aufgetan, versucht der Betriebsprüfer weitere Anhaltspunkte zu finden, um eine Zuschätzung zu rechtfertigen.

Gemeinsam mit einem Steuerberater sollte versucht werden sich gegen derartiges Vorgehen zu stellen. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist eine tagesgenaue Buchführung erforderlich.

 

Statistische Verfahren: Chi Quadrat Test

Ein Argument der Finanzverwaltung ist dann etwa, dass sich der absolute Betrag einer Tageseinnahme im Prüfungszeitraum mehrfach im Kassenbuch wiederfindet. In diesem Sinne sind etwa auch Feststellungen des Betriebsprüfers zu sehen, dass der sog „Chi-Quadrat-Test“ zu einer Häufung einzelner Ziffern in den Aufzeichnungen führe, die auf eine Manipulation hindeuten würden.

Als gutes Argument kann hier erwähnt werden, dass die Verwertung der Ergebnisse eines Chi-Quadrat-Tests große Datenmengen erfordern, um valide Aussagen zuzulassen. Diese sind typischerweise in Gastronomiebetrieben nicht im benötigten Umfang vorhanden. Häufungen von einzelnen Beträgen oder Entziffern können zudem auch das Ergebnis der Preispolitik des Gastronomiebetriebes sein. Lauten etwa Preise auf der Speisekarte auf volle Euro oder 50 Cent, wird es zwangsläufig nur Tageseinnahmen geben, die auf volle Euro oder 50 Cent enden.

 

Kasseneinlagen

Häufig führt das Finanzamt ergänzend an, dass die im Kassenbuch verzeichneten Kasseneinlagen so ausgestaltet sind, dass Kassenfehlbeträge gerade nicht entstehen. Aus diesem, in der Natur der Einlage liegenden, Umstand wird dann ein Verdachtsmoment konstruiert.

Dem entgegentreten kann man etwa durch den Nachweis kongruenter Bankbewegungen oder anderweitiger Mittelherkunft.

 

Rohgewinnsatz

Gegen versuchte Zuschätzungen auf rein formaler Basis spricht die Erzielung von Ergebnissen, die innerhalb oder sogar über den Rohgewinnsätzen der finanzamtlichen Richtsatzdatei liegen. Derartige Gewinne sind ein starkes Argument gegen die Ableitung einer Zuschätzung bei nur formalen  Mängeln der Buchführung. Sie bestärken stattdessen die Annahme, dass eine inhaltlich sachlich richtige Buchführung vorliegt.

 

Der Gang zum Finanzgericht

Gelingt es nicht, das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung von seinem Ansinnen abzubringen, bleibt im nächsten Schritt der Gang vor das Finanzgericht, um sein Recht zu bekommen. Hierbei ist es von Vorteil, wenn der Steuerberater zugleich über die Qualifikation als Rechtsanwalt verfügt und mit den gerichtlichen Gepflogenheiten bestens vertraut ist.

 

Begriffserklärung

Buchhaltung ist die Abteilung welche die Buchführung eines Unternehmenserledigt.

 

 

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