Steuerberater für die Existenzgründung

Am Anfang steht die Geschäftsidee, mit der sich ein Existenzgründer selbständig machen möchte. Ist der Entschluss dann gefasst, geht es an die Umsetzung. Betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche Fragen tauchen auf und müssen kompetent beantwortet werden. Die beste Unternehmensidee bleibt nur eine Idee, wenn sie über dieses Stadium nicht hinauswächst. Hier empfiehlt es sich frühzeitig kompetenten Rat einzuholen und die Weichen richtig zu stellen.

Als Münchener Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Existenzgründungen aller Art, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat umfassend zur Seite.

Erfolgt die Existenzgründung aus einer vorherigen Arbeitnehmerstellung bzw. Arbeitslosigkeit heraus, ist zu prüfen, ob ein Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden kann. Unsere Steuerkanzlei München unterstützt Sie bei der Erstellung der hierfür benötigten Businesspläne und geben Ihnen als Ihr Steuerberater in München die erforderliche fachkundige Stellungnahme zum Gründungsvorhaben ab.

Erfolgt die Existenzgründung aus einer vorherigen Arbeitnehmerstellung bzw. Arbeitslosigkeit heraus, ist zu prüfen, ob ein Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden kann. Unsere Steuerkanzlei in München unterstützt Sie bei der Erstellung der hierfür benötigten Businesspläne und gibt Ihnen die erforderliche fachkundige Stellungnahme zum Gründungsvorhaben ab.

Wir erstellen und überprüfen auch Businesspläne, welche für Bankkredite oder für Investoren benötigt werden.

Rechtliche und steuerrechtliche Aspekte, Rechtsform

Bei einer Unternehmensneugründung ist eine der zentralen Fragen diejenige nach der zu wählenden Rechtsform. Rechtliche und steuerrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen:

Gibt es Haftungsrisiken, wird man versuchen diese Risiken – zusätzlich zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung – über die Wahl einer haftungsbegrenzenden Rechtsform, etwa der GmbH, UG, AG oder der GmbH & Co. KG zu entschärfen.

Ist die geplante Tätigkeit eine solche, die steuerlich als freiberuflich eingestuft wird (z.B. Arzt, Architekt, Unternehmensberatung, Rechtsanwalt) wird man diese gerne in einer Rechtsform ausüben, in der diese Aktivitäten nicht der Gewerbesteuer unterliegen (Einzelunternehmer, Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Was sind die Zukunftspläne des Existenzgründers? Soll das Unternehmen langfristig fortgeführt werden oder ist perspektivisch ein Verkauf nach erfolgreicher Gründung angedacht. In diesem Fall sind bereits bei der Gründung die steuerlichen Folgen eines späteren Unternehmensverkaufes zu beachten und bei der Wahl der Rechtsform zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist hier die Gründung einer Holding-Kapitalgesellschaft anzudenken, die die Beteiligung an der eigentlichen Existenzgründung, ebenfalls in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, hält.

Werden für die Existenzgründung externe Kapitalgeber (venture capital) erwartet und benötigt, hat auch dies Auswirkungen auf die Wahl der Rechtsform. Zudem ist in diesen Fällen der Gesellschaftsvertrag bereits bei Gründung so anzulegen, dass die Interessen der Existenzgründer gewahrt bleiben.

Übernahme und Erwerb eines bereits bestehenden Unternehmens

Erfolgt die Existenzgründung in München oder anderswo durch die Übernahme und Erwerb eines bereits bestehenden Unternehmens ist zu prüfen, ob der Erwerb durch einen Anteilskauf (Share Deal) oder durch Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände (Asset Deal) erfolgen soll. So führt etwa der Kauf einer GmbH-Beteiligung, anders als der Erwerb eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft, nicht dazu, dass der Existenzgründer Teile des Kaufpreises steuermindernd absetzen kann. Wir prüfen als Steuerberater in München, welche Erwerbsform für Sie als Existenzgründer steuerlich am günstigsten ist. Hierbei behalten wir auch die außersteuerlichen Aspekte im Blick.

Bei einem Anteilskauf führen wir die Due Diligence Prüfung der steuerlichen Unterlagen der zu übernehmenden Gesellschaft durch, um unangenehme Überraschungen, etwa in Form von Steuernachzahlungen, zu vermeiden.

Was wir als Steuerberater mit der Zusatzqualifikation eines Rechtsanwalts für Sie tun können

Bewährt hat sich bei all diesen Fragen, dass wir nicht nur als Steuerberater tätig sind, sondern über die Zusatzqualifikation als Rechtsanwalt verfügen. Wir begleiten die Existenzgründung sowohl in München als auch bundesweit rechtlich und steuerlich. Dies spart dem Existenzgründer Zeit und Beratungshonorar. Der übliche Koordinierungsaufwand bei der Einschaltung von mehreren Beratern entfällt.

Soweit notarielle Beurkundungen benötigt werden, bereiten wir diese Termine inhaltlich so vor, dass Sie nur noch zur Beurkundung erscheinen müssen. Alle Fragen klären wir vorab direkt mit dem Notar ab.

Steuerberatung für Unternehmer

Mit der Gründung fängt dann die eigentliche steuerliche Betreuung des neuen Unternehmens an.

Als Steuerberater erledigen wir für Sie die Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt, durch Ausfüllen und Einreichung des steuerlichen Erfassungsbogens beim zuständigen Finanzamt. Wir beantragen die Erteilung von Steuernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Betriebsnummer.

Wir klären mit Ihnen, wie das Unternehmen umsatzsteuerlich einzuordnen ist. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir beim Finanzamt die Istversteuerung, gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung. Wir beantragen die Erteilung einer Umsatzsteuerdauerfristverlängerung.

Aus den Ergebnisprognosen ermitteln wir die voraussichtliche Steuerbelastung mit Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Darüber hinaus beraten und informieren wir Sie über all die anderen unerlässlichen Dinge rund um das Steuerrecht, die bei der Neugründung eines Unternehmens Neuland sein können. Beispielsweise :

• Wir besprechen mit Ihnen welche Angaben Ihre Rechnungen beinhalten müssen
• Wie die Rechnungen aussehen müssen, die an Ihr Unternehmen gerichtet sind
• Welche Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu stellen sind
• Wie ein Kassenbuch zu führen ist
• Welche Fristen für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen einzuhalten sind
• In welcher Form und bis wann die jährliche Gewinnermittlung (Bilanz oder Einnahmen/Überschussrechnung) beim Finanzamt vorliegen muss
• Wie Steuervorauszahlungen festgesetzt werden und wann sie fällig werden
• Was als Betriebsausgabe steuermindernd berücksichtigt werden kann
• Rechtsformabhängig welche weiteren steuerlichen „Spielregeln“ einzuhalten sind (etwa die Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH, UG, AG)
• Wie Fahrzeuge im Betriebsvermögen steuerlich zu berücksichtigen sind
• Wie Gehälter abgerechnet werden

Unsere Existenzgründungsberatung in München hat den Anspruch den Existenzgründer so zu informieren, dass er alle steuerlich relevanten Aspekte in seine unternehmerischen Entscheidungen einbezieht. Sofern er einzelne Tätigkeiten, wie etwa Lohn- und Finanzbuchhaltung nicht selber macht, sondern diese an seinen Steuerberater delegiert, sollte er den Prozess doch stets verstehen und beherrschen.

Unsere Standorte im Überblick

Steuerkanzlei München

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Birketweg 21
80639 München

089 / 12 19 32 8 – 00
089 / 12 19 32 8 – 30
info@steuerberaterin-huber.de
www.steuerberaterin-huber.de

Steuerkanzlei Gauting

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Reismühler Str. 27
82131 Gauting

089 / 12 19 32 827
089 / 28 97 29 49
info@steuerberaterin-gauting.de 
www.steuerberaterin-gauting.de

Steuerkanzlei Deggendorf

Alexia Huber & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Adalbert-Stifter-Str. 49
94469 Deggendorf

0991 / 38 30 39 20
0991 / 38 30 39 21
info@steuerberaterin-deggendorf.de 
www.steuerberaterin-deggendorf.de